Willkommen beim
MainPflegeteam

Ihr zuverlässiger ambulanter Pflegedienst in Würzburg–Oberdürrbach.
Mit Herz, Fachkompetenz und individueller Betreuung unterstützen wir Sie –
zuhause und nach Ihren Bedürfnissen.

Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung nach SGB XI
Behandlungspflege im Rahmen der Krankenversicherung nach SGB V
Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI
Verhinderungspflege nach SGB XI
Pflegeberatungsgespräche nach §37.3 SGB XI
Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vor Ort

Wer wir sind

Das MainPflegeteam ist ein ambulanter Pflegedienst in Würzburg-Oberdürrbach und versorgt pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause. Unser Team aus Pflegefach- und Pflegehilfskräften ist täglich für Sie da.

Als Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bieten wir Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte und arbeiten eng mit Ärzten, Angehörigen und Apotheken zusammen.

Professionalität, Vertrauen und individuelle Betreuung bilden die Basis unserer Arbeit – für eine Pflege, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird.

Ablauf einer Pflege

Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf über E-Mail oder Telefon und wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Erstgespräch führen

Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch in Ihrem häuslichen Umfeld. Dabei lernen wir uns kennen und können alle Fragen gemeinsam beantworten.

Pflegeplanung erstellen

Nach dem Erstgespräch erstellen wir eine individuelle Pflege- und Leistungsplanung nach Ihren Bedürfnissen. Sie bekommen anschließend einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag von uns zugesandt.

Pflegevertrag unterschreiben

Wenn Sie mit unserem Pflegevertrag einverstanden sind, kommen wir schon am nächsten Tag zu Ihnen.

Kontakt Aufnehmen

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

MainPflegeteam GbR
Montag-Freitag: 08.30 – 14.00

Beim Klicken auf „Jetzt senden“ willigen Sie mit der Speicherung Ihrer Daten ein. Die hier erhobenen Daten werden zum Zwecke der Leistungserfüllung verarbeitet und von der MainPflegeteam GbR vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pflegefachkraft (m/w/d)

Hey, wir sind ein neu gegründeter ambulanter Pflegedienst in Würzburg – Oberdürrbach. Wir sind ein kleines, unkompliziertes, witziges und familiäres Team und sind auf der Suche nach einer Pflegefachkraft (m/w/d) in Voll oder Teilzeit.

Alter spielt für uns keine Rolle! Frischer Wind und/oder langjährige Erfahrung ist für uns eine Bereicherung.

Du hast dein Herz am rechten Fleck, bist zuverlässig, arbeitest eigenständig, kommunizierst offen und denkst mit? Du hast Lust, mit uns zu wachsen und ein Teil eines neuen Unternehmens zu sein, in dem Du aktiv mitwirken kannst?

Dann bist du bei uns richtig!

Urlaub
Mindestens 29 Urlaubstage
Team

Wir bieten eine tolle, unkomplizierte Teamatmosphäre

Zugaben
Wie beispielsweise Tankgutscheine

Unsere Leistungen zu Ihrer Unterstützung

Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung nach SGB XI
Was gehört zur Grundpflege?

Angeboten wird das komplette Spektrum der häuslichen Pflege bzw. Krankenpflege. Dabei ist die pflegerische Arbeit auf medizinisch-pflegerische Leistungen ausgerichtet und wird teilweise um hauswirtschaftliche Hilfen ergänzt. Zum einen werden Leistungen nach § 37 SGB V und zum anderen gem. §§ 36 bis 40 SGB XI erbracht

Zur Grundpflege gehören vor allem pflegerische Maßnahmen. Diese sind insbesondere

Betten und Lagern
Körperpflege
Hilfen bei der Hygiene
Dekubitusvorsorge und sonstige Prophylaxen

Behandlungspflege im Rahmen der Krankenversicherung nach SGB V
Was gehört zur Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege gehören ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden.

Sie umfassen insbesondere Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierungen, Einläufe, Spülungen, Einreibungen, Richten und Verabreichen von Medikation.

Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI
Was gehört zur Haushaltshilfe?

Zur häuslichen Krankenpflege gehören hauswirtschaftliche Arbeiten, die auf die Versorgung des Versicherten, z. B. im hygienischen Bereich oder durch Zubereitung von Mahlzeiten, abzielen.

Darüber hinausgehende Leistungen können eventuell im Rahmen der Haushaltshilfe beansprucht werden.

Verhinderungspflege nach SGB XI

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Sie greift immer dann, wenn eine pflegende Person vorübergehend an der Pflege gehindert ist, zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen persönlichen Gründen.

In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege, damit die pflegebedürftige Person weiterhin zuverlässig versorgt wird.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Ein Anspruch besteht, wenn:

  • die pflegebedürftige Person Pflegegrad 2 bis 5 hat und

  • sie mindestens sechs Monate zu Hause von einer privaten Pflegeperson gepflegt wurde.

Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Die Verhinderungspflege kann übernommen werden durch:

  • nahe Angehörige,

  • Freunde oder Nachbarn,

  • einen ambulanten Pflegedienst oder

  • eine andere geeignete Person.

Dauer und Höhe der Leistung

  • Die Verhinderungspflege kann für bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

  • Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

  • Zusätzlich können bis zu 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege übertragen werden, wodurch sich der Betrag auf maximal 2.418 Euro pro Jahr erhöhen kann.

Kombination mit Pflegegeld

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, sofern die Pflege länger als einen Tag unterbrochen ist.

Ziel der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige entlasten und gleichzeitig sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person auch in Abwesenheit der Hauptpflegeperson gut versorgt bleibt.

Pflegeberatungsgespräche nach §37.3 SGB XI

Pflegeberatungsgespräche nach § 37 Absatz 3 SGB XI sind verpflichtende Beratungsbesuche, die pflegebedürftige Menschen unterstützen sollen, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden und Pflegegeld beziehen.

Ziel dieser Gespräche ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu entlasten und sie fachlich zu beraten.

Wer muss an den Pflegeberatungsgesprächen teilnehmen?

Pflegebedürftige Personen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind zur Teilnahme verpflichtet:

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr

  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig an einem Pflegeberatungsgespräch teilnehmen.

Wer führt die Pflegeberatungsgespräche durch?

Die Beratung wird von:

  • zugelassenen Pflegediensten oder

  • anerkannten Pflegefachkräften

durchgeführt.
Die Gespräche finden in der Regel in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt.

Kosten der Pflegeberatung

Die Kosten für die Pflegeberatungsgespräche übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für die pflegebedürftige Person entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Inhalte der Pflegeberatungsgespräche

Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden unter anderem:

  • die aktuelle Pflegesituation eingeschätzt,

  • praktische Tipps zur Pflege gegeben,

  • Fragen zur pflegerischen Versorgung beantwortet,

  • Hinweise zu Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und weiteren Pflegeleistungen gegeben,

  • mögliche Überforderungen der pflegenden Angehörigen erkannt und thematisiert.

Warum sind Pflegeberatungsgespräche wichtig?

Pflegeberatungsgespräche helfen dabei,

  • die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen,

  • die pflegenden Angehörigen zu unterstützen,

  • Pflegefehler zu vermeiden und

  • frühzeitig auf Veränderungen im Pflegebedarf zu reagieren.

Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vor Ort

Wenn ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wird oder sich der Pflegebedarf verändert, führt der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung vor Ort durch. Ziel dieser Begutachtung ist es, den tatsächlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person festzustellen.

Die Begleitung bei der Begutachtung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen während dieses wichtigen Termins und hilft dabei, die Pflegesituation realistisch und vollständig darzustellen.

Was bedeutet Begleitung bei der Begutachtung?

Bei einer Begleitung ist eine fachkundige Person beim Termin mit dem Medizinischen Dienst anwesend. Sie:

  • bereitet auf die Begutachtung vor,

  • unterstützt bei der Darstellung des Pflegealltags,

  • achtet darauf, dass alle relevanten Einschränkungen berücksichtigt werden,

  • gibt Sicherheit und Orientierung während des Gesprächs.

Warum ist eine Begleitung sinnvoll?

Viele pflegebedürftige Menschen neigen dazu, ihre Einschränkungen im Alltag zu unterschätzen oder aus Gewohnheit „schönzureden“. Eine Begleitung hilft dabei,

  • den tatsächlichen Hilfebedarf korrekt darzustellen,

  • wichtige Punkte nicht zu vergessen,

  • Missverständnisse zu vermeiden,

  • die Chancen auf eine angemessene Pflegegradeinstufung zu verbessern.

Wer kann die Begleitung übernehmen?

Die Begleitung kann erfolgen durch:

  • Pflegeberaterinnen und Pflegeberater,

  • Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste,

  • erfahrene Pflegefachkräfte oder

  • andere entsprechend qualifizierte Personen.

Ablauf der Begutachtung

Die Begutachtung findet in der Regel in der häuslichen Umgebung statt. Der Medizinische Dienst beurteilt dabei verschiedene Lebensbereiche, wie z. B. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Die begleitende Person unterstützt während des gesamten Termins.

Ziel der Begleitung

Ziel der Begleitung ist es, eine faire, transparente und realistische Einschätzung der Pflegesituation zu ermöglichen, damit die pflegebedürftige Person die Leistungen erhält, die ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen.