Willkommen beim
MainPflegeteam
Ihr zuverlässiger ambulanter Pflegedienst in Würzburg–Oberdürrbach.
Mit Herz, Fachkompetenz und individueller Betreuung unterstützen wir Sie –
zuhause und nach Ihren Bedürfnissen.
Wer wir sind
Das MainPflegeteam ist ein ambulanter Pflegedienst in Würzburg-Oberdürrbach und versorgt pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause. Unser Team aus Pflegefach- und Pflegehilfskräften ist täglich für Sie da.
Als Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bieten wir Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte und arbeiten eng mit Ärzten, Angehörigen und Apotheken zusammen.
Professionalität, Vertrauen und individuelle Betreuung bilden die Basis unserer Arbeit – für eine Pflege, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Ablauf einer Pflege
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf über E-Mail oder Telefon und wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Erstgespräch führen
Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch in Ihrem häuslichen Umfeld. Dabei lernen wir uns kennen und können alle Fragen gemeinsam beantworten.
Pflegeplanung erstellen
Nach dem Erstgespräch erstellen wir eine individuelle Pflege- und Leistungsplanung nach Ihren Bedürfnissen. Sie bekommen anschließend einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag von uns zugesandt.
Pflegevertrag unterschreiben
Wenn Sie mit unserem Pflegevertrag einverstanden sind, kommen wir schon am nächsten Tag zu Ihnen.
Kontakt Aufnehmen
Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
- info@main-pflege.de
- 0931 780 11 495
- 0931 780 11 496
Beim Klicken auf „Jetzt senden“ willigen Sie mit der Speicherung Ihrer Daten ein. Die hier erhobenen Daten werden zum Zwecke der Leistungserfüllung verarbeitet und von der MainPflegeteam GbR vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Pflegefachkraft (m/w/d)
Hey, wir sind ein neu gegründeter ambulanter Pflegedienst in Würzburg – Oberdürrbach. Wir sind ein kleines, unkompliziertes, witziges und familiäres Team und sind auf der Suche nach einer Pflegefachkraft (m/w/d) in Voll oder Teilzeit.
Alter spielt für uns keine Rolle! Frischer Wind und/oder langjährige Erfahrung ist für uns eine Bereicherung.
Du hast dein Herz am rechten Fleck, bist zuverlässig, arbeitest eigenständig, kommunizierst offen und denkst mit? Du hast Lust, mit uns zu wachsen und ein Teil eines neuen Unternehmens zu sein, in dem Du aktiv mitwirken kannst?
Dann bist du bei uns richtig!
Urlaub
Team
Wir bieten eine tolle, unkomplizierte Teamatmosphäre
Zugaben
Unsere Leistungen zu Ihrer Unterstützung
Angeboten wird das komplette Spektrum der häuslichen Pflege bzw. Krankenpflege. Dabei ist die pflegerische Arbeit auf medizinisch-pflegerische Leistungen ausgerichtet und wird teilweise um hauswirtschaftliche Hilfen ergänzt. Zum einen werden Leistungen nach § 37 SGB V und zum anderen gem. §§ 36 bis 40 SGB XI erbracht
Zur Grundpflege gehören vor allem pflegerische Maßnahmen. Diese sind insbesondere
Betten und Lagern
Körperpflege
Hilfen bei der Hygiene
Dekubitusvorsorge und sonstige Prophylaxen
Zur Behandlungspflege gehören ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden.
Sie umfassen insbesondere Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierungen, Einläufe, Spülungen, Einreibungen, Richten und Verabreichen von Medikation.
Zur häuslichen Krankenpflege gehören hauswirtschaftliche Arbeiten, die auf die Versorgung des Versicherten, z. B. im hygienischen Bereich oder durch Zubereitung von Mahlzeiten, abzielen.
Darüber hinausgehende Leistungen können eventuell im Rahmen der Haushaltshilfe beansprucht werden.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Sie greift immer dann, wenn eine pflegende Person vorübergehend an der Pflege gehindert ist, zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen persönlichen Gründen.
In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege, damit die pflegebedürftige Person weiterhin zuverlässig versorgt wird.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Ein Anspruch besteht, wenn:
die pflegebedürftige Person Pflegegrad 2 bis 5 hat und
sie mindestens sechs Monate zu Hause von einer privaten Pflegeperson gepflegt wurde.
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
Die Verhinderungspflege kann übernommen werden durch:
nahe Angehörige,
Freunde oder Nachbarn,
einen ambulanten Pflegedienst oder
eine andere geeignete Person.
Dauer und Höhe der Leistung
Die Verhinderungspflege kann für bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
Zusätzlich können bis zu 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege übertragen werden, wodurch sich der Betrag auf maximal 2.418 Euro pro Jahr erhöhen kann.
Kombination mit Pflegegeld
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, sofern die Pflege länger als einen Tag unterbrochen ist.
Ziel der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige entlasten und gleichzeitig sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person auch in Abwesenheit der Hauptpflegeperson gut versorgt bleibt.
Pflegeberatungsgespräche nach § 37 Absatz 3 SGB XI sind verpflichtende Beratungsbesuche, die pflegebedürftige Menschen unterstützen sollen, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden und Pflegegeld beziehen.
Ziel dieser Gespräche ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu entlasten und sie fachlich zu beraten.
Wer muss an den Pflegeberatungsgesprächen teilnehmen?
Pflegebedürftige Personen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind zur Teilnahme verpflichtet:
Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig an einem Pflegeberatungsgespräch teilnehmen.
Wer führt die Pflegeberatungsgespräche durch?
Die Beratung wird von:
zugelassenen Pflegediensten oder
anerkannten Pflegefachkräften
durchgeführt.
Die Gespräche finden in der Regel in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt.
Kosten der Pflegeberatung
Die Kosten für die Pflegeberatungsgespräche übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für die pflegebedürftige Person entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Inhalte der Pflegeberatungsgespräche
Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden unter anderem:
die aktuelle Pflegesituation eingeschätzt,
praktische Tipps zur Pflege gegeben,
Fragen zur pflegerischen Versorgung beantwortet,
Hinweise zu Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und weiteren Pflegeleistungen gegeben,
mögliche Überforderungen der pflegenden Angehörigen erkannt und thematisiert.
Warum sind Pflegeberatungsgespräche wichtig?
Pflegeberatungsgespräche helfen dabei,
die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen,
die pflegenden Angehörigen zu unterstützen,
Pflegefehler zu vermeiden und
frühzeitig auf Veränderungen im Pflegebedarf zu reagieren.
Wenn ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wird oder sich der Pflegebedarf verändert, führt der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung vor Ort durch. Ziel dieser Begutachtung ist es, den tatsächlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person festzustellen.
Die Begleitung bei der Begutachtung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen während dieses wichtigen Termins und hilft dabei, die Pflegesituation realistisch und vollständig darzustellen.
Was bedeutet Begleitung bei der Begutachtung?
Bei einer Begleitung ist eine fachkundige Person beim Termin mit dem Medizinischen Dienst anwesend. Sie:
bereitet auf die Begutachtung vor,
unterstützt bei der Darstellung des Pflegealltags,
achtet darauf, dass alle relevanten Einschränkungen berücksichtigt werden,
gibt Sicherheit und Orientierung während des Gesprächs.
Warum ist eine Begleitung sinnvoll?
Viele pflegebedürftige Menschen neigen dazu, ihre Einschränkungen im Alltag zu unterschätzen oder aus Gewohnheit „schönzureden“. Eine Begleitung hilft dabei,
den tatsächlichen Hilfebedarf korrekt darzustellen,
wichtige Punkte nicht zu vergessen,
Missverständnisse zu vermeiden,
die Chancen auf eine angemessene Pflegegradeinstufung zu verbessern.
Wer kann die Begleitung übernehmen?
Die Begleitung kann erfolgen durch:
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater,
Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste,
erfahrene Pflegefachkräfte oder
andere entsprechend qualifizierte Personen.
Ablauf der Begutachtung
Die Begutachtung findet in der Regel in der häuslichen Umgebung statt. Der Medizinische Dienst beurteilt dabei verschiedene Lebensbereiche, wie z. B. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Die begleitende Person unterstützt während des gesamten Termins.
Ziel der Begleitung
Ziel der Begleitung ist es, eine faire, transparente und realistische Einschätzung der Pflegesituation zu ermöglichen, damit die pflegebedürftige Person die Leistungen erhält, die ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen.